Pfarrgemeinderat
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Pfarrgemeinderat


Vorsitzender:    Rolf Paschedag 
   
Vorstand:   Josef Müller 
  Ulrich Sauer 
   
Mitglieder:   Pfarrer Rainer Stahlhacke (als Hauptamtlicher) 
  Marie-Theres Fastlabend 
  Willi Goß 
  Andreas Heilkenbrinker 
  Inge Heinz 
  Manfred Nübel 
  Rita Reinhold 
  Ulrike Rubarth 
  Bernhard Wieneke (berufenes Mitglied aus Bönninghausen) 

Auszug aus den Statuten für Pfarrgemeinderäte

Und was macht der Pfarrgemeinderat?

 

Hier ein Auszug aus den Statuten für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn:

 

§ 1 Auftrag des Pfarrgemeinderates

1. Der Pfarrgemeinderat soll das Leben der Pfarrgemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammenführen.

 

2. Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung der Sendung der Pfarrgemeinde: Verkündigung, Heiligung, Caritas und Weltdienst.

§ 2 Aufgabe des Pfarrgemeinderates

Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zuständig oder zu finden ist.

 

Dies bedeutet insbesondere

a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;

 

b) Gemeindeglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und zu befähigen;

 

c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an liturgischen Feiern einzubringen;

 

d) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern;

 

e) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen;

 

f) gesellschaftliche Entwicklungen, darunter besonders Schul-, Bildungs- und Erziehungsfragen, und Probleme des Alltags zu beachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen;

 

g) Anliegen der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit zu vertreten;

 

h) die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wach zu halten;

 

i) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern;

 

j) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen;

 

k) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen;

 

l) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten;

 

m) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen;

 

n) Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrgemeinde für die Gremien der mittleren Ebene zu wählen;

 

o) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten;

 

p) pastorale Schwerpunkte für den Haushalt zu erarbeiten und dem Kirchenvorstand, der die Finanzhoheit hat, zur Etatberatung zuzustellen; ferner kann der Pfarrgemeinderat nach Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf dem Kirchenvorstand seine Stellungnahme zur Weiterleitung an das Generalvikariat übergeben; er benennt ein Mitglied des Vorstandes zur Teilnahme an den Sitzungen des Kirchenvorstandes;